Lehrgangskosten
Volle oder anteilige Übernahme der förderfähigen Kurskosten.
Für die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III werden Kurskosten und weiterbildungsbedingter Arbeitsausfall getrennt betrachtet.
Die Weiterbildung findet während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses statt. Möglich sind:
Volle oder anteilige Übernahme der förderfähigen Kurskosten.
Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen Beschäftigte wegen der Weiterbildung nicht arbeiten.
Rechtsgrundlage: § 82 SGB III.
Die maßgebliche Beschäftigtenzahl beeinflusst die regulären Förderquoten. Persönliche Voraussetzungen und mögliche Sonderregelungen kommen hinzu.
| Beschäftigte im Unternehmen | Lehrgangskosten | Arbeitsentgelt während der Freistellung |
|---|---|---|
| Unter 50 | Bis zu100 % | Bis zu75 % |
| 50 bis 499 | Bis zu50 % | Bis zu50 % |
| Ab 500 | Bis zu25 % | Bis zu25 % |
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bezieht sich auf den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall. Sonderregelungen können höhere Zuschüsse ermöglichen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln zur Unternehmens- und Konzernzugehörigkeit. Die Agentur für Arbeit prüft und bewilligt die Förderung.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit und § 82 SGB III. Stand: 11. September 2026.
Details: § 82 Abs. 2 bis 4 SGB III und Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung.
Der Arbeitgeber-Service beurteilt den konkreten Fall. Diese Punkte helfen bei der ersten Orientierung.
Die Weiterbildung erfolgt während einer bestehenden Beschäftigung. Teilnahme und Freistellung müssen organisatorisch zusammenpassen.
Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen. Eine Durchführung in Abschnitten oder in Teilzeit ist möglich.
Wir stellen Ihnen die Kursbeschreibung und die Zulassungsnachweise für Ihren Förderantrag zur Verfügung.
Die Qualifizierung muss über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassung hinausgehen. Gesetzlich verpflichtend durchzuführende Arbeitgeber-Schulungen sind ausgeschlossen.
Der Erwerb eines einschlägigen Berufsabschlusses liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Außerdem darf in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung keine nach § 82 geförderte Weiterbildung absolviert worden sein. Sonderfälle prüft die Agentur für Arbeit.
Frühzeitig beraten lassen, den Antrag vor Beginn stellen und die Förderentscheidung sowie den zugelassenen Kurs abgleichen, bevor Sie mit Zuschüssen planen.
Rechtsgrundlage: § 82 Abs. 1 und 3 SGB III. Antragshinweise: Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Angenommen, ein Unternehmen hat weniger als 50 maßgebliche Beschäftigte. Die förderfähige Bemessungsgrundlage für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit beträgt in einem betrachteten Zeitraum 2.000 Euro.
Der berücksichtigungsfähige pauschale Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist in diesem Beispiel bereits enthalten. Für diese Betriebsgröße wird im Beispiel mit einer regulären Fördermöglichkeit von bis zu 75 % gerechnet. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Beispielrechnung zum Arbeitsentgeltzuschuss
Die Lehrgangskosten werden separat betrachtet. Die tatsächliche Lohnabrechnung und Bemessungsgrundlage legt dieses Beispiel nicht fest.
Die Beträge sind frei gewählte Beispielwerte für den Arbeitsentgeltzuschuss, keine FJI-Kurspreise. Nicht förderfähige Entgeltbestandteile oder sonstige Arbeitgeberkosten sind nicht eingerechnet. Die tatsächliche Berechnung nimmt die Agentur für Arbeit anhand der Beschäftigung und Unterrichtszeiten vor.
Berechnungslogik nach § 82 Abs. 3 SGB III.
Gemeinsam wählen wir einen Kurs für die Ziele Ihres Teams und das passende Zeitmodell. Sie erhalten Kursbeschreibung, Zulassungsnachweise und ein konkretes Angebot.
Betriebsgröße, persönliche Fördervoraussetzungen und mögliche Zuschüsse einordnen lassen. Verbindlich ist die Förderentscheidung. Antrag und benötigte Nachweise besprechen.
Die angeforderten Arbeitgeber- und Beschäftigtenangaben einreichen. Bei mehreren Personen prüfen, ob ein Sammelantrag zulässig und sinnvoll ist.
Erst nach Klärung der Förderung verbindlich mit Zuschüssen planen. Freistellung, Teilnahme, Zahlungen und Schlussabrechnung nach den Vorgaben dokumentieren.
Die Liste dient zur Orientierung. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, nennt der Arbeitgeber-Service. Sensible Beschäftigtendaten gehören nicht in unser allgemeines Kontaktformular.
Verfahren und Nachweise: Individuelle Förderung und Sammelantrag für mehrere Beschäftigte.
FJI: Kursplanung, Kursbeschreibung, Zulassungsnachweise und konkretes Angebot.
Ihr Unternehmen: Angaben zu Beschäftigung, Arbeitszeit und Freistellung sowie die angeforderten Nachweise.
Arbeitgeber-Service: Beratung zum Verfahren und Prüfung der Fördervoraussetzungen. Die Bewilligung erteilt die Agentur für Arbeit.
Nein. Die hier beschriebenen Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt sind nicht das Qualifizierungsgeld. Dieses ist eine alternative Leistung mit eigenen Voraussetzungen. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert Qualifizierungsgeld separat.
Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung. Wir unterstützen Sie mit den Unterlagen zu Ihrem gewünschten Kurs.
Der Zuschuss bezieht sich auf die förderfähigen Zeiten, in denen Beschäftigte wegen der Weiterbildung nicht arbeiten. Wir unterstützen Sie dabei, Kurszeiten und Freistellung aufeinander abzustimmen.
Unter Voraussetzungen kommt ein Sammelantrag infrage, etwa bei vergleichbarem Weiterbildungsbedarf und derselben Weiterbildung. Die Beschäftigten oder Betriebsvertretung müssen zustimmen. Mehr dazu im offiziellen Sammelantragsverfahren.
Nein. Teilzeit und abschnittsweise Weiterbildung sind möglich. Bei FJI lernen Ihre Beschäftigten in Teilzeit täglich in einem halbtägigen Block nach dem Kursplan, bei gleichen Inhalten und doppelter Kursdauer. Lernzeiten und Freistellung müssen zu Ihrem Unternehmen und der bewilligten Maßnahme passen.
Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen berät der Arbeitgeber-Service zu den Möglichkeiten.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn. Der Arbeitgeber-Service informiert Sie über die notwendigen Schritte und den möglichen Beginn der geförderten Teilnahme.
Stand: 11. September 2026. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und legt die Förderung für Ihr Unternehmen fest.
Für Ihr Unternehmen
Wir besprechen passende Kurse, Zeitplanung und die Kursunterlagen für Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service.