Förderung für Beschäftigte · § 82 SGB III

QCG-Förderung:
Welche Kosten können bezuschusst werden?

Sie planen eine Weiterbildung für Ihre Beschäftigten? Hier erfahren Sie, welche Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall infrage kommen und wie Sie die nächsten Schritte vorbereiten.

Diese Kosten werden getrennt betrachtet.

Für die Beschäftigtenförderung nach § 82 SGB III werden Kurskosten und weiterbildungsbedingter Arbeitsausfall getrennt betrachtet.

Die Weiterbildung findet während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses statt. Möglich sind:

01 / Weiterbildung

Lehrgangskosten

Volle oder anteilige Übernahme der förderfähigen Kurskosten.

02 / Freistellung

Arbeitsentgeltzuschuss

Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen Beschäftigte wegen der Weiterbildung nicht arbeiten.

Rechtsgrundlage: § 82 SGB III.

Welche Förderung kommt für Ihren Betrieb infrage?

Die maßgebliche Beschäftigtenzahl beeinflusst die regulären Förderquoten. Persönliche Voraussetzungen und mögliche Sonderregelungen kommen hinzu.

Orientierung nach Unternehmensgröße · vorbehaltlich Prüfung und Bewilligung
Beschäftigte im UnternehmenLehrgangskostenArbeitsentgelt während der Freistellung
Unter 50Bis zu100 %Bis zu75 %
50 bis 499Bis zu50 %Bis zu50 %
Ab 500Bis zu25 %Bis zu25 %

Unter 50 Beschäftigte

Lehrgangskosten
Bis zu 100 %
Arbeitsentgelt während der Freistellung
Bis zu 75 %

50 bis 499 Beschäftigte

Lehrgangskosten
Bis zu 50 %
Arbeitsentgelt während der Freistellung
Bis zu 50 %

Ab 500 Beschäftigte

Lehrgangskosten
Bis zu 25 %
Arbeitsentgelt während der Freistellung
Bis zu 25 %

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bezieht sich auf den weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall. Sonderregelungen können höhere Zuschüsse ermöglichen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln zur Unternehmens- und Konzernzugehörigkeit. Die Agentur für Arbeit prüft und bewilligt die Förderung.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und § 82 SGB III. Stand: 11. September 2026.

Wann sind höhere Zuschüsse möglich?
  • Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung: Bei weniger als 500 Beschäftigten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 100 % der förderfähigen Lehrgangskosten übernommen werden. Für den Arbeitsentgeltzuschuss gelten eigene Förderquoten.
  • Betriebsvereinbarung oder einschlägiger Tarifvertrag: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Förderung um 5 Prozentpunkte steigen. Die Lehrgangskosten werden höchstens vollständig übernommen.
  • Fehlender Berufsabschluss: Für Weiterbildungen zu einem Berufsabschluss gelten besondere Fördermöglichkeiten. Der Arbeitgeber-Service berät Sie zu einer passenden Qualifizierung für Ihre Beschäftigten.

Details: § 82 Abs. 2 bis 4 SGB III und Bundesagentur für Arbeit: Individuelle Förderung.

So bereiten Sie die Förderung vor.

Der Arbeitgeber-Service beurteilt den konkreten Fall. Diese Punkte helfen bei der ersten Orientierung.

Bestehendes Arbeitsverhältnis

Die Weiterbildung erfolgt während einer bestehenden Beschäftigung. Teilnahme und Freistellung müssen organisatorisch zusammenpassen.

Mehr als 120 Stunden

Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen. Eine Durchführung in Abschnitten oder in Teilzeit ist möglich.

Zugelassener Träger und Kurs

Wir stellen Ihnen die Kursbeschreibung und die Zulassungsnachweise für Ihren Förderantrag zur Verfügung.

Übertragbare berufliche Kompetenzen

Die Qualifizierung muss über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassung hinausgehen. Gesetzlich verpflichtend durchzuführende Arbeitgeber-Schulungen sind ausgeschlossen.

Persönliche Fördervoraussetzungen

Der Erwerb eines einschlägigen Berufsabschlusses liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Außerdem darf in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung keine nach § 82 geförderte Weiterbildung absolviert worden sein. Sonderfälle prüft die Agentur für Arbeit.

Den Antrag rechtzeitig vorbereiten

Frühzeitig beraten lassen, den Antrag vor Beginn stellen und die Förderentscheidung sowie den zugelassenen Kurs abgleichen, bevor Sie mit Zuschüssen planen.

Rechtsgrundlage: § 82 Abs. 1 und 3 SGB III. Antragshinweise: Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitsentgeltzuschuss: So funktioniert das Rechenbeispiel.

Angenommen, ein Unternehmen hat weniger als 50 maßgebliche Beschäftigte. Die förderfähige Bemessungsgrundlage für die weiterbildungsbedingte Ausfallzeit beträgt in einem betrachteten Zeitraum 2.000 Euro.

Der berücksichtigungsfähige pauschale Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist in diesem Beispiel bereits enthalten. Für diese Betriebsgröße wird im Beispiel mit einer regulären Fördermöglichkeit von bis zu 75 % gerechnet. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Beispielrechnung zum Arbeitsentgeltzuschuss

Angenommene förderfähige Basis
2.000 €
Angenommener Fördersatz
Bis zu 75 %
Möglicher Zuschuss
Bis zu 1.500 €
Verbleibender Anteil an dieser Basis
Mindestens 500 €

Die Lehrgangskosten werden separat betrachtet. Die tatsächliche Lohnabrechnung und Bemessungsgrundlage legt dieses Beispiel nicht fest.

Die Beträge sind frei gewählte Beispielwerte für den Arbeitsentgeltzuschuss, keine FJI-Kurspreise. Nicht förderfähige Entgeltbestandteile oder sonstige Arbeitgeberkosten sind nicht eingerechnet. Die tatsächliche Berechnung nimmt die Agentur für Arbeit anhand der Beschäftigung und Unterrichtszeiten vor.

Berechnungslogik nach § 82 Abs. 3 SGB III.

So bereiten Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service vor.

  1. Mit FJI den Kurs planen

    Gemeinsam wählen wir einen Kurs für die Ziele Ihres Teams und das passende Zeitmodell. Sie erhalten Kursbeschreibung, Zulassungsnachweise und ein konkretes Angebot.

  2. Arbeitgeber-Service kontaktieren

    Betriebsgröße, persönliche Fördervoraussetzungen und mögliche Zuschüsse einordnen lassen. Verbindlich ist die Förderentscheidung. Antrag und benötigte Nachweise besprechen.

  3. Antrag vor Beginn stellen

    Die angeforderten Arbeitgeber- und Beschäftigtenangaben einreichen. Bei mehreren Personen prüfen, ob ein Sammelantrag zulässig und sinnvoll ist.

  4. Teilnahme und Nachweise sichern

    Erst nach Klärung der Förderung verbindlich mit Zuschüssen planen. Freistellung, Teilnahme, Zahlungen und Schlussabrechnung nach den Vorgaben dokumentieren.

Welche Unterlagen werden gebraucht?
  • Kursangebot, Laufzeit, Unterrichtsplan und Zulassungsnachweise
  • Angaben zu Beschäftigung, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt
  • Angaben der Beschäftigten nach den Antragsformularen
  • Gegebenenfalls Einverständnis, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Die Liste dient zur Orientierung. Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, nennt der Arbeitgeber-Service. Sensible Beschäftigtendaten gehören nicht in unser allgemeines Kontaktformular.

Verfahren und Nachweise: Individuelle Förderung und Sammelantrag für mehrere Beschäftigte.

Wer welchen Teil vorbereitet

FJI: Kursplanung, Kursbeschreibung, Zulassungsnachweise und konkretes Angebot.

Ihr Unternehmen: Angaben zu Beschäftigung, Arbeitszeit und Freistellung sowie die angeforderten Nachweise.

Arbeitgeber-Service: Beratung zum Verfahren und Prüfung der Fördervoraussetzungen. Die Bewilligung erteilt die Agentur für Arbeit.

Die wichtigen Unterschiede auf einen Blick.

Was ist der Unterschied zum Qualifizierungsgeld?

Nein. Die hier beschriebenen Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt sind nicht das Qualifizierungsgeld. Dieses ist eine alternative Leistung mit eigenen Voraussetzungen. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert Qualifizierungsgeld separat.

Wie wird die Förderung bewilligt?

Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung. Wir unterstützen Sie mit den Unterlagen zu Ihrem gewünschten Kurs.

Für welche Zeiten ist ein Arbeitsentgeltzuschuss möglich?

Der Zuschuss bezieht sich auf die förderfähigen Zeiten, in denen Beschäftigte wegen der Weiterbildung nicht arbeiten. Wir unterstützen Sie dabei, Kurszeiten und Freistellung aufeinander abzustimmen.

Können mehrere Beschäftigte gemeinsam gefördert werden?

Unter Voraussetzungen kommt ein Sammelantrag infrage, etwa bei vergleichbarem Weiterbildungsbedarf und derselben Weiterbildung. Die Beschäftigten oder Betriebsvertretung müssen zustimmen. Mehr dazu im offiziellen Sammelantragsverfahren.

Muss die Weiterbildung in Vollzeit stattfinden?

Nein. Teilzeit und abschnittsweise Weiterbildung sind möglich. Bei FJI lernen Ihre Beschäftigten in Teilzeit täglich in einem halbtägigen Block nach dem Kursplan, bei gleichen Inhalten und doppelter Kursdauer. Lernzeiten und Freistellung müssen zu Ihrem Unternehmen und der bewilligten Maßnahme passen.

Für wen ist die Beschäftigtenförderung gedacht?

Die Förderung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Bei besonderen Beschäftigungsverhältnissen berät der Arbeitgeber-Service zu den Möglichkeiten.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Kursbeginn. Der Arbeitgeber-Service informiert Sie über die notwendigen Schritte und den möglichen Beginn der geförderten Teilnahme.

Offizielle Quellen & Einordnung

Stand: 11. September 2026. Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und legt die Förderung für Ihr Unternehmen fest.

Für Ihr Unternehmen

Wofür möchte Ihr Team KI nutzen?

Wir besprechen passende Kurse, Zeitplanung und die Kursunterlagen für Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service.

Du entscheidest, ob Google Analytics geladen wird. Das Beratungsformular ist unabhängig davon nutzbar. Beratung ist auch per E-Mail möglich.